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   BVerwG, 27.06.2001 - 1 D 36.00   

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https://dejure.org/2001,26959
BVerwG, 27.06.2001 - 1 D 36.00 (https://dejure.org/2001,26959)
BVerwG, Entscheidung vom 27.06.2001 - 1 D 36.00 (https://dejure.org/2001,26959)
BVerwG, Entscheidung vom 27. Juni 2001 - 1 D 36.00 (https://dejure.org/2001,26959)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Dienstvergehen eines BGS-Beamten wegen falscher Angaben in Anträgen auf Gewährung von Reisebeihilfen - Gebotenheit des Entfernens des Beamten aus dem Dienst - Voraussetzungen für die Gewährung von Trennungsgeld

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 01.09.1998 - 1 D 71.97

    Betrug zum Nachteil eines Dienstherrn - Gebrauchmachen von einer unechten Urkunde

    Auszug aus BVerwG, 27.06.2001 - 1 D 36.00
    Eine vollständige Zerstörung des Vertrauens in die Zuverlässigkeit und Ehrlichkeit des Beamten, die seine Entfernung aus dem Dienst erforderlich macht, hat der Senat dann angenommen, wenn entweder das Eigengewicht der Tat selbst besonders hoch ist (z.B. besondere kriminelle Tatintensität, erhebliche eigennützige Motive, missbräuchliche Ausnutzung der dienstlichen Stellung oder dienstlich erworbener spezieller Kenntnisse), wenn neben der Betrugshandlung eine weitere Verfehlung mit erheblichem disziplinaren Eigengewicht einhergeht (z.B. Urkundenfälschung, Vorteilsannahme) oder wenn es sich um einen Wiederholungsfall handelt und durchgreifende Milderungsgründe im Einzelfall fehlen (stRspr, z.B. Urteil vom 1. September 1998 - BVerwG 1 D 71.97 - m.w.N.).
  • BVerwG, 13.06.1995 - 1 D 21.94

    Voraussetzungen der Haftung eines Beamten für Kassenfehlbeträge -

    Auszug aus BVerwG, 27.06.2001 - 1 D 36.00
    Bindend sind nach § 18 Abs. 1 BDO nur die tatsächlichen Feststellungen, auf denen das Strafurteil beruht, also solche Feststellungen, die die gesetzlichen Merkmale des Straftatbestandes betreffen (Urteil vom 13. Juni 1995 - BVerwG 1 D 21.94 -).
  • BVerwG, 25.11.1997 - 1 D 11.97

    Bindungswirkungen für das Bundesverwaltungsgericht und Disziplinargerichte trotz

    Auszug aus BVerwG, 27.06.2001 - 1 D 36.00
    Wenn das Vertrauensverhältnis zwischen Dienstherrn und dem Beamten zerstört ist - wie hier -, ist eine "lange" Verfahrensdauer unabhängig von ihren Ursachen nicht geeignet, von der Verhängung der Höchstmaßnahme abzusehen (vgl. zu allem Urteil vom 25. November 1997 - BVerwG 1 D 11.97 -).
  • BVerwG, 03.04.2001 - 1 D 59.00

    Materielles Beamtendisziplinarrecht - Aberkennung des Ruhegehaltes wegen

    Auszug aus BVerwG, 27.06.2001 - 1 D 36.00
    Die Entfernung des Beamten aus dem Dienst steht in Einklang mit der Rechtsprechung des Senats in vergleichbaren Fällen (vgl. hierzu zuletzt Urteil vom 3. April 2001 - BVerwG 1 D 59.00 -).
  • BVerwG, 20.02.2002 - 1 D 19.01

    Beamter des mittleren Dienstes (Bundesvermögensverwaltung); Vermittlung einer von

    Der Senat geht deshalb in ständiger Rechtsprechung (z.B. Urteile vom 27. November 1996 - BVerwG 1 D 28.95 - und vom 27. Juni 2001 - BVerwG 1 D 36.00 -, jeweils m.w.N.; vgl. auch Urteil vom 24. Juni 1998 a.a.O.) davon aus, dass eine lange Verfahrensdauer - unabhängig von ihren Ursachen - nicht rechtfertigt, von der Verhängung der Höchstmaßnahme abzusehen.
  • OVG Sachsen, 24.04.2007 - 1 D 12/05

    Normenkontrolle; Festsetzungsfindungsverbot; Einfacher Bebauungsplan; Wohnnutzung

    Die Antragstellerin hat am 7.8.2000 einen Normenkontrollantrag gestellt (1 D 36/00).

    Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf die Gerichtsakten (1 D 12/05, 1 D 36/00 und 1 B 444/00) und den zugrunde liegenden Behördenvorgang Bezug genommen.

  • BVerwG, 24.02.2005 - 1 D 1.05
    Urteil vom 6. August 1996 - BVerwG 1 D 81.95 - (Schaden 10 488 DM, Degradierung); Urteil vom 17. März 1998 - BVerwG 1 D 14.97 - (Schaden 2 095 DM, Degradierung); Urteil vom 1. September 1998 - BVerwG 1 D 71.97 - (Schaden 3 259 DM, Milderungsgründe, Gehaltskürzung auf fünf Jahre); Urteil vom 3. April 2001 - BVerwG 1 D 59.00 - (Schaden 19 300 DM, Entfernung aus dem Dienst); Urteil vom 27. Juni 2001 - BVerwG 1 D 36.00 - (Schaden 44 500 DM, Entfernung aus dem Dienst); insbesondere Urteil vom 22. Februar 2005 - BVerwG 1 D 30.03 - (Schaden mindestens 12 167 DM, Entfernung aus dem Dienst).
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